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Änderung der Berechnung der abzuführenden Krankenversicherungsbeiträge bei Betriebsrenten

Bereich: Zusatzversorgung

Im Zusammenhang mit dem aktuellen Koalitionsbeschluss zur Grundrente ist auch eine Änderung hinsichtlich der bisher bestehenden Freigrenze für die Krankenversicherung geplant.

Diese Freigrenze soll durch einen Freibetrag ersetzt werden, wovon der überwiegende Anteil der Rentner_innen in der Zusatzversorgung profitieren würde.

Von der geplanten Änderung ist die Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge nicht betroffen.

Der entsprechende Gesetzentwurf ist jedoch zunächst noch im Kabinett zu beschließen und dann anschließend im Bundestag zu verabschieden und in Kraft zu setzen. Das Datum des Inkrafttretens hängt somit vom weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens ab.

Nach dem Inkrafttreten der geplanten Neuregelung muss diese bei den Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und bei den gesetzlichen Krankenkassen schließlich noch dv-technisch umgesetzt werden. Über den weiteren Fortgang werden wir an dieser Stelle fortlaufend berichten.

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