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Änderung der Beitragssätze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Bereich: Zusatzversorgung

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt zum 01.01.2015 von 15,5 % auf 14,6 %. Die hierdurch entstehende Finanzierungslücke kann jedoch durch Erhebung eines individuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrages der jeweiligen Krankenkasse ausgeglichen werden.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigt zum 01.01.2015 um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 %. Für kinderlose Versicherte ab dem vollendeten 23. Lebensjahr beträgt der Beitragssatz dann mit dem Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkten insgesamt 2,6 %.

Eventuelle Fragen zu den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind jeweils an die zuständige Krankenkasse zu richten. Die Rheinische Zusatzversorgungskasse ist als Zahlstelle gesetzlich lediglich dazu verpflichtet, die Beiträge entsprechend der Aufforderung der Krankenkasse abzuführen.

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