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Änderungen betreffend die Renten zum 1. Juli 2023

Bereich: Zusatzversorgung

Die Betriebsrenten aus der Pflichtversicherung und die Renten aus der Freiwilligen Versicherung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) werden zum 1. Juli 2023 um ein Prozent des bisherigen Betrags erhöht.

Ebenfalls zum 1. Juli 2023 erfolgt aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2023 vom 21. Juni 2023 eine Erhöhung der gesetzlichen Renten.

Gleichzeitig steigen die Beitragssätze zur sozialen Pflegeversicherung nach dem vor Kurzem beschlossenen Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) ab 1. Juli 2023 für kinderlose Leistungsempfänger*innen auf 4,0 Prozent und für Leistungsempfänger*innen mit Kindern auf 3,4 Prozent. Für die Zusatzversorgung durch die RZVK gilt: Die laufende Abführung der erhöhten Beiträge an die Sozialversicherungsträger durch die RZVK beginnt mit der Zahlung der Betriebsrente für August 2023. Die Erhöhungen für Juli 2023 werden erst bei einer der kommenden Rentenzahlungen einbehalten.

Die Umsetzung der Beitragsermäßigung für Leistungsempfänger*innen mit zwei oder mehr zu berücksichtigenden Kindern unter 25 Jahre durch die RZVK erfolgt unter Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu einem späteren Zeitpunkt.
Die bis zur Nutzung des vorgesehenen bundesweiten digitalen Verfahrens noch nicht berücksichtigte Beitragsermäßigung wird bis zum 30. Juni 2025 unaufgefordert mit Verzinsung ausgezahlt. Eine frühere Auszahlung ist nicht möglich. Von einer Übersendung von Informationen zu der Anzahl der Kinder bitten wir abzusehen.

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