Änderung der Grenzwerte für die zusätzliche Umlage (§ 76 der Satzung, § 38 ATV-K)
Bereich: Zusatzversorgung
Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 25. Oktober 2020 steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab dem 1. April 2021 um weitere 1,4 Prozent, mindestens um 50 Euro. Dies hat Auswirkungen für die Grenzwerte der zusätzlichen Umlage gemäß § 76 der Satzung, § 38 ATV-K.
Der neue Grenzwert nach der vereinbarten Lohnsteigerung ermittelt sich wie folgt:
- Erhöhung des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD/VKA ab 1. April 2021 auf 7.017,95 Euro,
- multipliziert mit Faktor 1,133, ergibt
- vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 monatlich 7.951,34 Euro.
2021 beträgt der Grenzbetrag im Monat der Jahressonderzahlung 12.068,53 Euro.
Bis zum Abschluss der Redaktionsverhandlungen sind die Grenzwerte noch vorläufig. Falls sich noch Änderungen ergeben sollten, werden wir Sie informieren.