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Zum 1. Januar 2024 haben mehrere Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz geändert. Diese Änderung muss die Rheinische Zusatzversorgungskasse gemäß § 248 S. 3 SGB V zum 1. März 2024 umsetzen.
Im Zusammenhang mit dem aktuellen Koalitionsbeschluss zur Grundrente ist auch eine Änderung hinsichtlich der bisher bestehenden Freigrenze für die Krankenversicherung geplant.
Wir haben für Sie die maßgeblichen Werte und Zahlen des Jahres 2020 in einer Übersicht zusammengestellt. Die genannten Rechengrößen der Sozialversicherung für 2020 sind zunächst vorläufig, da die im Entwurf vorgelegten Grenzbeträge noch der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfen.
Nachdem es bereits kurze Erklärfilme über die Rheinische Versorgungskassen und zum Thema „Beamtenversorgung “ gibt, wurde nun ein weiterer Film zum Thema „Zusatzversorgung“ fertiggestellt.
Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 18. April 2018 steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab dem 10. April 2019 durchschnittlich um weitere 3,09 Prozent. Dies hat Auswirkungen für die Grenzwerte der zusätzlichen Umlage gemäß §§ 76 der Satzung, 38 ATV-K.