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Nachrichten

Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) wird in diesem Jahr ab dem 15. November mit dem Versand der Versicherungsnachweise über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung für das Jahr 2020 beginnen.

Gemäß dem neuen § 18a TVöD-VKA besteht nunmehr die Möglichkeit, den Arbeitnehmer*innen neben oder anstelle der leistungsorientierten Bezahlung alternative Entgeltanreize – sog. Incentives – zu gewähren.

In unserer Internetnachricht vom 2. November 2020 hatten wir über die Tarifeinigung zur Umwandlung von Bestandteilen des Entgelts zu Zwecken des Leasings von Fahrrädern informiert. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

In der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 (siehe unsere Nachricht vom 02.11.2020) haben sich die Tarifvertragsparteien u. a. darauf verständigt, eine Einmalzahlung (Corona-Sonderprämie ÖGD) auszuzahlen.

Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten liegt im Jahr 2021 bei 46.060 €. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen nicht zu einer Kürzung der vorgezogenen Altersrente.