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Nachrichten

Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten liegt im Jahr 2021 bei 46.060 €. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen nicht zu einer Kürzung der vorgezogenen Altersrente.

Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 25. Oktober 2020 steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab dem 1. April 2021 um weitere 1,4 Prozent, mindestens um 50 Euro. Dies hat Auswirkungen für die Grenzwerte der zusätzlichen Umlage gemäß § 76 der Satzung, § 38 ATV-K.

Mit unserer Internet-Nachricht vom 2. November 2020 hatten wir Sie u.a. darüber informiert, dass der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) vom 30. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden ist.

Jedes Jahr erhalten unsere Rentenbezieher_innen eine so genannte Leistungsmitteilung für die Einkommensteuererklärung. In der Leistungsmitteilung teilen wir die Höhe der im letzten Kalenderjahr von der RZVK gezahlten Rentenleistungen mit.

Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 25.09.2020 die maßgeblichen Werte und Zahlen 2021 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben.