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Nachrichten

Jedes Jahr erhalten unsere Rentenberechtigten eine sogenannte Leistungsmitteilung für die Einkommensteuererklärung. In der Leistungsmitteilung teilen wir die Höhe der im letzten Kalenderjahr von der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) gezahlten Rentenleistungen mit.

Diese betreffen zum einen die Hinzuverdienstgrenze für Bezieherinnen und Bezieher von Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze und zum anderen die tarifvertragliche Aufstockung von Kurzarbeitergeld durch die Arbeitgeber.

Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vom 19. Juli 2021 wird der in § 55 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) festgelegte Beitragszuschlag

Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 6. Oktober 2021 die maßgeblichen (vorläufigen) Werte und Zahlen 2022 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben.

In unserer Internetnachricht vom 26. Mai 2020 berichteten wir über Urteile des Landgerichts Karlsruhe, welche die Rechtmäßigkeit der Neuberechnung der rentenfernen Startgutschriften im Jahr 2018 bzw. 2019 bestätigt hatten.