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Jedes Jahr erhalten unsere Rentenberechtigten eine sogenannte Leistungsmitteilung für die Einkommensteuererklärung. In der Leistungsmitteilung teilen wir die Höhe der im letzten Kalenderjahr von der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) gezahlten Rentenleistungen mit.
Für die Festsetzung der Betriebsrente ist es derzeit erforderlich, dass uns der Anspruch durch Vorlage des gesetzlichen Rentenbescheides nachgewiesen wird.
Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 7. November 2022 die maßgeblichen (vorläufigen) Werte und Zahlen 2023 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben.
Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) wird in diesem Jahr ab dem 10. Oktober mit dem Versand der Versicherungsnachweise über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung für das Jahr 2021 beginnen.
Die Betriebsrenten aus der Pflichtversicherung und die Renten aus der Freiwilligen Versicherung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse werden zum 1. Juli 2022 um ein Prozent des bisherigen Betrags erhöht.