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Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) wird in diesem Jahr ab dem 9. Oktober mit dem Versand der Versicherungsnachweise über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung für das Jahr 2025 beginnen.
Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) wird in diesem Jahr ab der 45. Kalenderwoche mit dem Versand der Versicherungsnachweise über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung für das Jahr 2016 beginnen.
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Jahresmeldungen, die wir bereits vor dem Versand unseres Rundschreibens ZVK 03/2017 erhalten haben, der RZVK nicht nochmals zugeleitet werden müssen.