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Nachrichten

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Jahresmeldungen, die wir bereits vor dem Versand unseres Rundschreibens ZVK 03/2017 erhalten haben, der RZVK nicht nochmals zugeleitet werden müssen.

Das neue IT-Fachverfahren (siehe unsere Nachricht vom 14.03.2017) ist eingeführt worden. Die Mitarbeitenden des Geschäftsbereichs Zusatzversorgung ...

Am 20. März 2017 wird im Geschäftsbereich Zusatzversorgung der Rheinischen Versorgungskassen ein neues IT-Fachverfahren eingeführt.

Wie wir mit unserer Nachricht vom 11.02.2016 bereits mitgeteilt haben, beträgt ab dem 1. Januar 2017 der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung 2,55 %.

Da im Geschäftsbereich Zusatzversorgung der Rheinischen Versorgungskassen in absehbarer Zeit die bestehenden IT-Verfahren abgelöst werden, können für einen gewissen Zeitraum keine Überleitungen mit anderen Zusatzversorgungseinrichtungen mehr durchgeführt werden.