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Nachrichten

Am 20. März 2017 wird im Geschäftsbereich Zusatzversorgung der Rheinischen Versorgungskassen ein neues IT-Fachverfahren eingeführt.

Wie wir mit unserer Nachricht vom 11.02.2016 bereits mitgeteilt haben, beträgt ab dem 1. Januar 2017 der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung 2,55 %.

Da im Geschäftsbereich Zusatzversorgung der Rheinischen Versorgungskassen in absehbarer Zeit die bestehenden IT-Verfahren abgelöst werden, können für einen gewissen Zeitraum keine Überleitungen mit anderen Zusatzversorgungseinrichtungen mehr durchgeführt werden.

Die Grenzwerte für die zusätzliche Umlage gemäß § 76 der Satzung, § 38 ATV-K für den Zeitraum vom 01.03.2016 bis 31.01.2017, die wir bereits ...

Wir haben für Sie die maßgeblichen Werte und Zahlen des Jahres 2017 in einer Übersicht zusammengestellt.