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Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 3. November 2025 die maßgeblichen (vorläufigen) Werte und Zahlen 2026 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben.
Aufgrund der Rechtsprechung des BGH vom 09.03.2016 (IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15) haben sich die Tarifvertragsparteien am 08.06.2017 auf Eckpunkte für eine verfassungskonforme Neuregelung der sog. rentenfernen Startgutschriften und im Anschluss daran auf eine Änderung des ATV-K verständigt.