Die Grenzwerte für die zusätzliche Umlage gemäß § 76 der Satzung, § 38 ATV-K für den Zeitraum 01.02.2017 bis 28.02.2018, die wir bereits in unserer Nachricht vom 14.11.2016 mitgeteilt haben, betragen monatlich 7.342,28 Euro bzw. 11.265,26 Euro im Monat der Jahressonderzahlung.