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Nachrichten

Wir haben für Sie die maßgeblichen Werte und Zahlen des Jahres 2019 in einer Übersicht zusammengestellt.

Die Grenzwerte für die zusätzliche Umlage gemäß § 76 der Satzung, § 38 ATV-K für den Zeitraum 01.02.2017 bis 28.02.2018, die wir bereits in unserer Nachricht vom 14.11.2016 mitgeteilt haben, betragen monatlich 7.342,28 Euro bzw. 11.265,26 Euro im Monat der Jahressonderzahlung.

Aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens kommt es in der Leistungsabteilung der RZVK vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten.

Rund 185.000 Rentnerinnen und Rentner der RZVK können sich über eine Rentenerhöhung zum 01.07.2018 freuen.

Aufgrund der Rechtsprechung des BGH vom 09.03.2016 (IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15) haben sich die Tarifvertragsparteien am 08.06.2017 auf Eckpunkte für eine verfassungskonforme Neuregelung der sog. rentenfernen Startgutschriften und im Anschluss daran auf eine Änderung des ATV-K verständigt.