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Nachrichten

Der Bundestag hat am 19.10.2018 das Gesetz zur Beitragsentlastung der
Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versichertenentlastungsgesetz) beschlossen. ...

Jedes Jahr erhalten unsere Rentenbezieher eine so genannte Leistungsmitteilung für die Einkommensteuererklärung. In der Leistungsmitteilung teilen wir die Höhe der im letzten Kalenderjahr von der RZVK gezahlten Rentenleistungen mit ...

Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 08.10.2018 die maßgeblichen Werte und Zahlen 2019 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben. Die dort genannten Rechengrößen der Sozialversicherung 2019 sind nunmehr verbindlich...

Aufgrund einer Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) waren die Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) angehoben worden.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. November 2018, einen Gesetzentwurf zur fünften Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch verabschiedet und den Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 % des Bruttolohns angehoben.