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Nachrichten

Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 08.10.2018 die maßgeblichen Werte und Zahlen 2019 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben. Die dort genannten Rechengrößen der Sozialversicherung 2019 sind nunmehr verbindlich...

Aufgrund einer Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) waren die Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) angehoben worden.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. November 2018, einen Gesetzentwurf zur fünften Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch verabschiedet und den Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 % des Bruttolohns angehoben.

Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) wird in diesem Jahr ab dem 05. November mit dem Versand der Versicherungsnachweise über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung für das Jahr 2017 beginnen.

Mit unserer Nachricht vom 26.07.2018 haben wir Sie darüber informiert, dass es aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens in der Leistungsabteilung der RZVK vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommt.