Zum 1. Januar 2019 ist das sog. Teilhabechancengesetz für die Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt in Kraft getreten (BGBl. I S. 2583). Kernelement des Gesetzes bilden zwei neue Förderinstrumente, die in das SGB II aufgenommen worden sind.