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Nachrichten

Zum 1. Januar 2019 ist das sog. Teilhabechancengesetz für die Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt in Kraft getreten (BGBl. I S. 2583). Kernelement des Gesetzes bilden zwei neue Förderinstrumente, die in das SGB II aufgenommen worden sind.

Aufgrund der aktuellen Berichterstattung auf Spiegel Online vom 18.02.2019 möchten wir über den Sachverhalt informieren und zu den im Presseartikel genannten Aspekten Stellung nehmen.

Mit unserer Nachricht vom 29.01.2018 hatten wir Sie darüber informiert, dass sich die Tarifvertragsparteien aufgrund der Rechtsprechung des BGH vom 09.03.2016 (IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15) auf Eckpunkte für eine verfassungskonforme Neuregelung der sog. rentenfernen Startgutschriften und im Anschluss daran auf eine Änderung des ATV-K verständigt hatten ...

Der Bundestag hat am 19.10.2018 das Gesetz zur Beitragsentlastung der
Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versichertenentlastungsgesetz) beschlossen. ...

Jedes Jahr erhalten unsere Rentenbezieher eine so genannte Leistungsmitteilung für die Einkommensteuererklärung. In der Leistungsmitteilung teilen wir die Höhe der im letzten Kalenderjahr von der RZVK gezahlten Rentenleistungen mit ...