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Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) wird in diesem Jahr ab dem 9. Oktober mit dem Versand der Versicherungsnachweise über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung für das Jahr 2025 beginnen.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die dbb Tarifunion und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich auf einen Tarifvertrag („Covid-19-Tarifvertrag“) zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Kommunen verständigt.
Zurzeit stellen Arbeitgeber vermehrt ihre Beschäftigten aufgrund der COVID-19 (Coronavirus) Pandemie von der Arbeit unter Fortzahlung der Bezüge für eine Quarantäne frei, ohne dass bereits ein Beschäftigungsverbot besteht.
Am 10. November 2019 hat die Bundesregierung Veränderungen beschlossen, die sich direkt auf die betriebliche Altersvorsorge auswirken (siehe unsere Nachricht vom 15.11.2019).
Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 26.09.2019 die maßgeblichen Werte und Zahlen 2020 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben.