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Jedes Jahr erhalten unsere Rentenberechtigten eine sogenannte Leistungsmitteilung für die Einkommensteuererklärung. In der Leistungsmitteilung teilen wir die Höhe der im letzten Kalenderjahr von der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) gezahlten Rentenleistungen mit.
Ein Wechsel zwischen den unterschiedlichen Förderwegen Riesterrente und Entgeltumwandlung ist jederzeit kostenlos und ohne Gesundheitsprüfung möglich. Sie sollten sich für den Förderweg entscheiden, der sich als günstiger erweist.