Wir möchten unseren Internet-Auftritt für Sie weiter optimieren und nutzen deshalb Cookies und das Analyse-Programm Piwik. Mit Ihrer Zustimmung dazu helfen Sie uns, den Webauftritt für die Besucher zu verbessern. Vielen Dank dafür!
zustimmen
Zu unserer Datenschutzerklärung gelangen Sie mit dem Klick [Weiterlesen]
schließen

Aktuellere Hinweise wegen Coronavirus

Schutz unserer Beschäftigten
Aufgrund der derzeit unkalkulierbaren Risiken durch die Ausbreitung des Corona-Virus haben wir zum Schutz unserer Beschäftigten und ihrer Familien angeordnet, die Arbeit möglichst aus dem Home-Office zu erledigen. Diese Maßnahme unterstützt auch die Bemühungen der Landes- und Bundesregierung zur Eindämmung der Pandemie. Bitte kommen Sie nicht in unser Dienstgebäude, wenn Sie Symptome einer Erkältungskrankheit (wie z. B. Husten, Halsschmerzen, Schnupfen und/ oder Verlust von Geruchs-Geschmacksinn) haben. Ebenso ist von einem Besuch abzusehen, wenn Sie in den letzten 10 Tagen zu einem Menschen Kontakt hatten, der an COVID-19 erkrankt ist.

Schutz unserer Besucher*innen
Auch zu Ihrem eigenen Schutz bitten wir Sie, grundsätzlich auf Kontaktaufnahme vor Ort zu verzichten. Etwas Anderes gilt nur, wenn Sie einen Termin vereinbart haben. In unserem Dienstgebäude sind die AHA-Regeln sowie die 3G-Regel einzuhalten. Betreten Sie das Gebäude nur mit Maske und halten Sie bitte Abstand!

Senden Sie Unterlagen bitte elektronisch oder per Post. Eine persönliche Übergabe ist in den seltensten Fällen notwendig. Wenden Sie sich gerne an Ihre Sachbearbeitung, um abzustimmen, ob ein persönlicher Kontakt erforderlich ist.

Kontaktaufnahme
Bitte nutzen Sie bei Bedarf unsere Formulare für die verschiedenen Bereiche, die als Downloads zur Verfügung stehen.

Ihre Anträge auf Beihilfeleistungen können per Beihilfe-App oder per Post eingereicht werden.
Hinweise zur App–Nutzung finden Sie hier. Bei allen Fragen zur Beihilfe steht Ihnen wie gewohnt unser Kundenservice zu den bekannten Zeiten zur Verfügung.

Bei allgemeinen Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:

Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihre Rheinischen Versorgungskassen