Änderung des Zusatzbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung

Zum 1. Januar 2024 haben mehrere Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz geändert. Diese Änderung muss die Rheinische Zusatzversorgungskasse gemäß § 248 S. 3 SGB V zum 1. März 2024 umsetzen. Über die Auswirkung dieser Änderung werden wir Sie in dem Verwendungszweck unserer Betriebsrentenzahlung für März 2024 informieren.

Versorgungsbezüge und Inflationsausgleich RLP

Im Vorgriff auf den vorliegenden Gesetzentwurf zur Übernahme des Tarifergebnisses für die Versorgungsempfänger*innen des Landes Rheinland-Pfalz wird die Auszahlung des sogenannten „Inflationsausgleichs“ zusammen mit den Bezügen für März 2024 erfolgen.

Besoldungserhöhung und Inflationsausgleich NRW

Im Vorgriff auf den vorliegenden Gesetzentwurf zur Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen des Landes NRW wird die Auszahlung des sogenannten „Inflationsausgleichs“ zusammen mit den Bezügen für Februar 2024 erfolgen.