Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) wird in diesem Jahr ab dem 10. Oktober mit dem Versand der Versicherungsnachweise über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung für das Jahr 2024 beginnen.
Dem Versicherungsnachweis können Sie die bis zum Ende des Jahres 2024 erworbene monatliche Anwartschaft auf Altersrente entnehmen.
Weitere ergänzende Informationen finden unter Anwartschaften.
Der KAV NW hat aktuell die Freigabe für die Umsetzung und Auszahlung der Entgelte auf Basis der Tarifeinigung vom 6. April 2025 gegeben.
Für die Tabellenentgelte sowie „Besitzstand Kind“ erfolgt die Erhöhung mit dem nächsten Abrechnungslauf für August 2025, rückwirkend ab dem 01.04.2025.
Weitere Anpassungen (Zulagen und Zuschläge, soweit nicht auf Stundensätzen basierend) erfolgen ebenfalls rückwirkend zum 01.04.2025. Dies kann allerdings frühestens mit dem Abrechnungslauf für September 2025 erfolgen, da aktuell noch die Durchführungshinweise fehlen.
Die Betriebsrenten aus der Pflichtversicherung und die Renten aus der Freiwilligen Versicherung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse werden zum 1. Juli 2025 um ein Prozent des bisherigen Betrags erhöht.
Ebenfalls zum 1. Juli 2025 erfolgt aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 vom 23. Juni 2025 eine Erhöhung der gesetzlichen Renten.