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Technische Störung beim BZSt beeinträchtigt ELStAM-Daten für RVK-Lohnsteuerabzug

Bereich: Personalentgelte

Ab dem 1. Januar 2026 sollen die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung elektronisch an die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) übermittelt und im Rahmen des Lohnsteuerabzugs berücksichtigt werden.

Die hierfür relevanten Beitragswerte werden von den Versicherungsunternehmen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt und dort als ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) bereitgestellt.

Eine technische Störung im BZSt, die bereits identifiziert und bereinigt wurde, führte Anfang Dezember zu Unregelmäßigkeiten bei der Bereitstellung der ELStAM. Für den Monat Januar 2026 trat in einigen Fällen eine fehlerhafte Übertragung auf. Die Korrektur erfolgt möglichst zeitnah. Für Beamt*innen sowie Versorgungsempfänger*innen wird eine Korrekturabrechnung durch Rückrechnung für Januar 2026 erstellt.

Weitere Informationen finden Sie hier:
BZSt - Aktuelles - ELStAM - Störung bei der Bereitstellung der KV/PV-Merkmale

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