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Tariferhöhung Bund und VKA ab 2018

Bereich: Personalentgelte

Nach Abschluss der Redaktionsverhandlung können nun die Erhöhungen aufgrund der Änderungstarifverträge nach und nach umgesetzt werden. Erste Zahlungen können mit der Abrechnung für den Monat August 2018 erfolgen.

Unter anderem sind für das Tabellenentgelt 3 Erhöhungsstufen vorgesehen:

  • ab 01.03.2018 Erhöhung im Durchschnitt um 3,19 %
  • ab 01.04.2019 Erhöhung im Durchschnitt um 3,09 %
  • ab 01.03.2020 Erhöhung im Durchschnitt um. 1,06%

Die Verhandlungspartner haben in den unteren Einkommen eine Mindesterhöhung vereinbart.
Mit Wirkung vom März 2018 gibt es eine Einmalzahlung von 250 Euro.

Weitergehende Informationen können Sie auf den Seiten der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände nachlesen.
Die Zahlung der vereinbarten höheren Entgelte erfolgt vorläufig unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung.

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