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Kindergelderhöhung

Bereich: Personalentgelte

Durch die Gesetzesänderung vom 16. Juli 2015 wird das Kindergeld rückwirkend zum 01. Januar 2015 um 4 Euro erhöht.

Damit erhöht sich der Betrag für das erste und zweite Kind auf 188 Euro,
für das dritte Kind auf 194 Euro und
für jedes weitere Kind auf 219 Euro pro Monat.

Die Landesfamilienkasse zahlt den neuen Kindergeldbetrag mit den Bezügen für September 2015 automatisch an ihre Kindergeldberechtigten aus.

Die Nachzahlung für die seit Januar 2015 abgelaufenen Monate erfolgt schnellstmöglich.

Außerdem wird im Januar 2016 das Kindergeld um weitere 2 Euro erhöht.

Für die ersten und zweiten Kinder beläuft sich der Betrag dann auf jeweils 190 Euro,
für dritte Kinder auf 196 Euro und
für jedes weitere Kind auf 221 Euro pro Monat.

Eine Beantragung des erhöhten Kindergeldes ist nicht erforderlich.

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