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Information zum Kinderbonus 2020

Bereich: Personalentgelte

Das Kindergeld für 2020 wird einmalig um 300 Euro erhöht (Kinderbonus 2020).
Für ein Kind, für das im Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag von 200 Euro und für den Monat Oktober 2020 ein Einmalbetrag von 100 Euro gezahlt.
Ein Anspruch besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat September 2020, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. In diesen Fällen ist der Kinderbonus ebenfalls nicht vor September auszuzahlen.

Kindergeldberechtigte müssen hierzu KEINE Anträge stellen

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Kinderbonus und zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-07-29-FAQ-Kinderbonus-Entlastungsbetrag.html

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