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Erhöhung der Besoldung und Versorgung im Land NRW rückwirkend ab Januar 2019 mit den Bezügen für Juli 2019

Bereich: Personalentgelte

Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 für das Land Nordrhein-Westfalen sieht eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge ab 01.01.2019 um 3,2 % und ab 01.01.2020 um weitere 3,2 % und um 1,4 % ab 01.01.2021 bis 30.08.2021 vor.

Die Landesregierung hat nun den Gesetzentwurf vorgelegt und einen Runderlass für Abschlagszahlungen erlassen. Mit den Bezügen für Juli 2019 werden die Rheinischen Versorgungskassen diese Abschlagszahlungen (erhöhte Besoldungs- und Versorgungsbezüge rückwirkend ab Januar 2019) auszahlen. Die Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung im Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 NRW.

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