Aktivrentengesetz am 23.12.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet
Bereich: Personalentgelte
Ab dem 1. Januar 2026 tritt das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter in Kraft, umgangssprachlich auch als „Aktivrente“ bezeichnet.
Zweck des Gesetzes ist die Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die über die reguläre Rentenregelaltersgrenze hinaus weiter einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weiterhin arbeiten, profitieren von einer Steuerentlastung durch einen Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro monatlich.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Gesetzentwurf zur Aktivrente beschlossen | Bundesregierung
und der Deutschen Rentenversicherung:
Meldungen | Steuerbonus „Aktivrente“ ist keine Rente | Deutsche Rentenversicherung
Entsprechende Systemeinstellungen für die Abrechnung werden uns vom Softwarehersteller voraussichtlich im 1. Quartal 2026 zur Verfügung gestellt. Für die betroffenen aktiven Beschäftigten erfolgt dann automatisch eine Korrektur durch eine Rückrechnung auf den 01.01.2026.