Abschlagszahlung auf die zu erwartende rückwirkende Anhebung der Beträge der Mietenstufe 1 des kinderbezogenen Familienzuschlags für das Jahr 2026
Bereich: Personalentgelte
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf zur strukturellen Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts beim Landtag eingebracht.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Alimentation umgesetzt werden. Das Besoldungsrecht soll zu diesem Zweck ab dem 1. Januar 2027 strukturell neu ausgerichtet werden.
Für das Kalenderjahr 2026 sollen mit dem Gesetzentwurf punktuell notwendige Anpassungen vorgenommen werden. Hierzu gehört die Anhebung der Beträge der Mietenstufe 1 des kinderbezogenen Familienzuschlags für 2026.
Die sich aus der Anhebung der Mietenstufe 1 ergebende Nachzahlung wird als Abschlagszahlung mit den Bezügen für den Monat Dezember 2026 ausgezahlt.
Die Nachzahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Regelung in dem Gesetz zur strukturellen Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungs- und Versorgungsrechtsneuausrichtungsgesetz).