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Nachrichten

Ab dem 01.01.2016 ist Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld, dass die anspruchsberechtigte Person und das Kind durch die an sie vergebenen steuerlichen Identifikationsnummern (im Folgenden: Steuer-ID) identifiziert werden (§ 139b Abgabenordnung).

Durch die Gesetzesänderung vom 16. Juli 2015 wird das Kindergeld rückwirkend zum 01. Januar 2015 um 4 Euro erhöht.

Aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2015/2016 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen soll die Besoldung ...