Nutzungsbedingungen RVK Beihilfe-App

1. Keine Änderung in den persönlichen Verhältnissen und Bereitstellung der Beihilfeberechnung in der App

Mit der Verwendung der RVK Beihilfe-App versichert der/die Anwender*in, die RVK Beihilfe-App ausschließlich zur Belegeinreichung und nur dann zu nutzen, wenn sich im Vergleich zum letzten Antrag keine Änderungen in den persönlichen Verhältnissen ergeben haben. Zugleich erklärt der/­die Anwender*in mit der Annahme dieser Nutzungs­bedingungen sein/­ihr Einverständnis in die ausschließliche Bereitstellung der rechtlich bindenden Beihilfe­be­rechnung in das Postfach der App und verzichtet auf die Übersendung dieser in Papierform. Die Nutzung der RVK Beihilfe-App ersetzt insoweit die Nutzung des Kurzantrags der RVK und die Beihilfe­berechnung in Papierform.

In seltenen Einzelfällen kann es trotzdem erforderlich sein, dass eine Beihilfeberechnung ausschließlich per Post versendet werden muss.

2. Beschränkung der RVK Beihilfe-App-Nutzung

Die RVK Beihilfe-App darf nicht genutzt werden

  • Bei Beantragung von Abschlagszahlungen
  • Bei Dienstunfällen und sonstigen Unfällen (hier ist die „Anlage Unfall“ erforderlich, die mit einem Papierantrag eingereicht werden muss)
  • Bei Bestehen vorrangiger Ansprüche auf Leistungen im Krankheitsfall nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. gesetzliche Unfall­ver­sicherung Bundes­ent­schädigungs­gesetz, Bundes­ver­sorgungs­gesetz)
  • Bei der Geltendmachung des Geburtszuschusses
  • Zur Einreichung von Heil- und Kostenplänen und sonstigen Anfragen
  • Zur Erhebung von Widersprüchen und anderer Einwendungen
  • Wenn bei uns gleichzeitig mehrere Bankverbindungen zu Ihren Beihilfeangelegenheiten gespeichert sind

3. Besonderheiten der RVK Beihilfe-App-Nutzung

  • Bei Beantragung von Aufwendungen in Pflegefällen ist zusätzlich die Vorlage der Anlage Pflege erforderlich
  • Bei Beantragung von Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, ist zusätzlich die Vorlage der „Anlage Auslanderforderlich
  • Bei Beantragung von Beihilfen von tarifbeschäftigten Personen im Geltungsbereich der Beihilfeverordnung NRW ist zusätzlich die Vorlage der „Anlage Beitragszuschuss TB NRWerforderlich.

Die vorgenannten Anlagen sind in diesen Fällen zwingend dem App-Antrag beizufügen.

Mit der Nutzung der RVK Beihilfe-App versichert der/die Anwender*in, dass die vorstehenden Beschränkungen und Besonderheiten beachtet wurden und auch keine Anfrage sonstiger Art mit Hilfe der RVK Beihilfe-App gestellt wird.

4. Erklärung des/der Anwender*in

Ebenso wird mit der Nutzung der RVK Beihilfe-App zugleich versichert, dass es gegenüber dem letzten Beihilfeantrag, den der/die Anwender*in oder eine bevollmächtigte Person in ihrem/seinem Namen bei den RVK gestellt hat, keine Änderungen in den Daten der beihilfeberechtigten Person und ggf. der berücksichtigungsfähigen Angehörigen gegeben hat. Weiterhin wird erklärt, dass bekannt ist, dass die nachträgliche Änderung von Daten sowie nachträgliche Preisermäßigungen oder Preisnachlässe sofort den RVK anzuzeigen sind. Außerdem versichert der/die Anwender*in, dass für die geltend gemachten Aufwendungen eine Beihilfe bisher nicht beantragt wurde.

Im Geltungsbereich der Beihilfeverordnung NRW wird zudem versichert, dass mit diesem Beihilfeantrag keine Aufwendungen für Tätigkeiten geltend gemacht werden, die von nahen Angehörigen der behandelten Person durchgeführt worden sind.

Die Nutzerin / der Nutzer verpflichtet sich zudem, das Postfach der App regelmäßig zu sichten.

5. Abruf der Beihilfeberechnung in der App/­Versand

Der Abruf der Beihilfeberechnung ist innerhalb eines Monats ab Bereitstellung dieser in der App verpflichtend. Durch die Nutzung der RVK Beihilfe-App versichert der/die Anwender*in dieser Pflicht nachzukommen. Über die bereitstehende Berechnung wird der/die Anwender*in durch eine Push-Mitteilung auf Ihrem Smartphone informiert, wenn die Einstellung hierfür entsprechend vorgenommen wurde.

In seltenen Einzelfällen kann es trotzdem erforderlich sein, dass eine Beihilfe­be­rechnung ausschließlich per Post versendet werden muss. In diesen Fällen erhalten Sie keine Push-Mitteilung.

Es besteht kein Anspruch auf zusätzliche Übermittlung einer Beihilfe­be­rechnung auf dem Postweg, wenn und soweit Ihnen die RVK das Dokument erfolgreich über die App bereit­gestellt hat. Ausgenommen hiervon sind die vorgenannten seltenen Einzelfälle, bei denen eine ausschließliche Übersendung per Post erfolgt.

Es besteht kein Anspruch auf dauerhafte Speicherung der Beihilfe­be­rechnungen in der RVK-Beihilfe-App. Sofern die Bescheide gesichert werden sollen, müssen diese auf einem privaten Endgerät außerhalt der App abgelegt oder ausgedruckt werden.

6. Nutzungsausschluss bei Zuwiderhandlung

Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Nutzungsbedingungen können zum Ausschluss des/der Anwender*in von der Nutzung der RVK Beihilfe-App führen. Darunter fallen insbesondere die missbräuchliche Nutzung der App entgegen Ziffer 2 dieser Nutzungsbedingungen und der wiederholte Nichtabruf der Beihilfeberechnung innerhalb der unter Ziffer 5 genannten Frist.

 

Datenschutz und Datensicherheit

Die gesamte Kommunikation über die RVK Beihilfe-App mit den RVK ist mit einem sicheren Ver­schlüsselungsverfahren abgesichert.
Um Risiken wie den Missbrauch durch Dritte – z. B. durch Diebstahl oder Verlust des Smartphones oder sonstiger Geräte, mit denen die RVK Beihilfe-App genutzt wird – einzuschränken, empfehlen wir,
  • die Geräte mit einer Code-Sperre oder einem sicheren Passwort zu schützen,
  • die RVK Beihilfe-App mit einem sicheren Passwort zu schützen,
  • Datensicherungen stets zu verschlüsseln,
  • bei der Eingabe der Daten zur Registrierung darauf zu achten, dass diese nicht durch Dritte ausgespäht werden,
  • die fotografierten Belege nach der Abrechnung zu löschen.
Die Datenspeicherung auf dem Endgerät erfolgt auf eigene Gefahr. Die RVK übernehmen hierfür keine Haftung.
Ein von Ihnen vergebenes Passwort kann durch die RVK nicht eingesehen werden. Daher kann es von hier aus auch nicht verändert oder bei Verlust mitgeteilt oder zurückgesetzt werden. Die App muss in diesem Fall neu installiert werden.
 

1. Verantwortliche

Rheinische Versorgungskassen (RVK)
Frau Sigrid Andres
Telefon: (0221) 8273-0
Mindener Straße 2, 50679 Köln, Deutschland
E-Mail: info@versorgungskassen.de


2. Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen

Zweck ist die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags für Festsetzung und Auszahlung von Beihilfen nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder aufgrund tarifvertraglicher bzw. arbeitsvertraglicher Regelungen.

3. Personenbezogene Daten

Zugangsdaten:
Vorname, Name, Geburtsdatum und Geschäftspartnernummer werden im Rahmen der Anmeldung für die Authentifizierung genutzt. Diese Daten des/der Anwender*in werden lokal im verschlüsselten App-Bereich und auf den Servern der RVK (siehe Punkt 4) gespeichert. Die Daten auf den Servern werden regelmäßig mit den Daten der bei den RVK als beihilfeberechtigte geführten Personen abgeglichen und aktualisiert.
 

Identifikationsdaten:

  • Merkmale zur Identifikation des/der Anwender*in (User ID und App ID).
  • Zeitpunkte der Interaktion mit dem Server (z. B. Zeitpunkt Belegeinreichung)
  • Starten der RVK Beihilfe-App (Relevant zur Übertragung inhaltlicher Updates).
Diese Daten werden, solange sie für den Betrieb der RVK Beihilfe-App notwendig sind, gespeichert.
 

Beleg- und Antragsdaten:

Die fotografierten Belege (Zugriffsberechtigung auf die Kamera ist erforderlich) werden an die RVK übermittelt und im Rahmen der rechtlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet. Es werden nur die Daten vom Beleg gespeichert, die für die Abrechnung und Gewährung der Beihilfe relevant sind. Es erfolgt eine Rückmeldung an die RVK Beihilfe-App, wenn die Belege zugestellt wurden.
 

4. Empfänger der Daten

Die RVK haben IBM Deutschland und ihr Betriebsrechenzentrum LVR-InfoKom als Dienstleister für die Bereitstellung und den Betrieb der RVK Beihilfe-App beauftragt. Empfänger der Daten sind ausschließlich die RVK.
 

5. Speicherdauer der personenbezogenen Daten

Die Löschfristen für die Personalaktendaten über Beihilfe richten sich nach den jeweiligen Landes­beamten­gesetzen oder dem Bundes­beamten­gesetz:

  • NRW - § 90 Abs. 2 LBG NRW
  • RP     - § 96 Abs. 2 LBG RP
  • Bund - § 113 Abs. 2 BBG

6. Betroffenenrechte

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Rechte:
  • Auskunftsrecht der betroffenen Person (Artikel 15 EU-DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 EU-DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Artikel 17 EU-DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 EU-DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 EU-DSGVO)
  • Widerspruchsrecht (Artikel 21 EU-DSGVO)

7. Widerruf der Einwilligungserklärung

Ein Widerruf der Einwilligungserklärung ist jederzeit mit dem Löschen der RVK Beihilfe-App möglich. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten bis zum Widerruf wird hierbei nicht berührt.
 

8. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Es besteht die Möglichkeit, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI) eine Beschwerde einzulegen.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Internet: www.ldi.nrw.de


9. Einsatz von Crashlytics

Crashlytics (https://try.crashlytics.com, Sitz in den USA) ist ein Werkzeug zur Versendung und Sammlung von Fehlerberichten aus Apps. Die Verwendung solcher Werkzeuge ist State-of-the-Art in der App-Technologie für die permanente Pflege und Qualitätssicherung von Apps, da sie für die Entwickler die einzige (systematische) Möglichkeit darstellt, technische Informationen zu Fehlern zu erhalten, die im dauerhaften Betrieb der Apps auftreten. Die gesammelten Informationen sind technischer Natur und richten sich ausschließlich an die Entwickler, um diesen Fehleranalysen zu erlauben. Ein Rückschluss auf einzelne Anwender ist dabei nicht möglich.

Crashlytics sammelt während des Betriebs der RVK Beihilfe-App im Hintergrund technische Informationen zum Programmablauf in der RVK Beihilfe-App. Diese Informationen werden als Textdateien im Speicherbereich der RVK Beihilfe-App (App-Container) auf dem Gerät abgelegt. Dabei ist sichergestellt, dass alte Informationen auch immer wieder gelöscht werden, so dass immer nur minimaler Speicherplatz belegt wird. Kommt es zu einem Absturz der RVK Beihilfe-App auf Grund eines Fehlers, so generiert Crashlytics auf der Basis dieser Textdateien beim nächsten Start der RVK Beihilfe-App einen Fehlerbericht. Beim nächsten Programmstart werden Sie gefragt, ob der Bericht versendet werden soll. Der Fehlerbericht wird nach Ihrer Freigabe über Crashlytics den Entwicklern zur Verfügung gestellt, die anhand dieser Informationen den Fehler analysieren können. Ein Fehlerbericht besteht aus einem Stacktrace sowie einigen weiteren Informationen. Ein Stacktrace beschreibt die Folge von Befehlsaufrufen im App-Code, anhand derer ein Entwickler erkennen kann, an welcher Stelle im App-Code der Fehler aufgetreten ist.

Ein Fehlerbericht enthält Informationen zu dem Gerät und seinen Rahmenbedingungen, z. B.
  • Gerätehersteller
  • Gerätetyp
  • belegter Speicher / freier Speicher (zum Zeitpunkt des Absturzes)
  • Version des Betirebssystems (OS = Operating System, d.h. iOS bei Apple bzw. Android bei Google)
Die Privacy Policy von Crashlytics stellt sicher, dass keine Informationen übertragen werden, die eine persönliche Identifizierung des/der App- Anwender*in ermöglichen. Sie kann unter https://try.crashlytics.com/terms/privacy-policy.pdf eingesehen und heruntergeladen werden.

10. Weitere Informationen zum Datenschutz bei den RVK

Fragen zum Datenschutz bzw. der Datensicherheit werden beantwortet von:
Herrn Dirk Erdmann
Beauftragter für Datenschutz, Informationsfreiheit und IT-Sicherheit der RVK
Mindener Str. 2
50679 Köln
Weitere Informationen zum Datenschutz und den damit verbundenen Rechten sind der folgenden Internetseite unter https://www.versorgungskassen.de/datenschutz.html. zu entnehmen. Die Hinweise können auf Wunsch auch per Post übersandt werden.