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Allgemeine Information zu SEPA

Bereich: Beihilfen

Seit dem 01.12.2013 wird der bargeldlose Zahlungsverkehr in der Beihilfekasse der Rheinischen Versorgungskassen nach den neuen SEPA (Single Euro Payments Area - Einheitlicher EURO-Zahlungsverkehrsraum) Verfahrensregeln abgewickelt. IBAN steht für International Bank Account Number und ist eine internationale standardisierte Bank-/Kontonummer für alle Zahlungen.

Alle in der Beihilfeabrechnung bisher verwendeten Bankverbindungen mit Kontonummer und Bankleitzahl wurden zum 01.12.2013 maschinell umgestellt. Die Umrechnung erfolgte nach den offiziellen IBAN-Berechnungsregeln, die regelmäßig durch die Deutsche Bundesbank veröffentlicht werden.

Die umgerechnete Bankverbindung (IBAN) wird auf den Beihilfebescheiden anstelle der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl angegeben. Bitte kontrollieren Sie diese Angabe mit der Ihnen von Ihrer Bank mitgeteilten IBAN. Diese befindet sich meistens auf der Rückseite der Girokarte angedruckt oder kann den Kontoauszügen entnommen werden.

Die Vordrucke der Beihilfekasse wurden umgestellt. Ab sofort kann nur noch die IBAN sowie die BIC (bitte immer angeben, wenn Sie eine Auslandsbankverbindung haben) mitgeteilt werden. Bitte geben Sie ab sofort ausschließlich die IBAN in Ihren Beihilfeanträgen und jeglichem sonstigen Schriftverkehr an. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Beihilfekasse Mitteilungen der IBAN per Telefon bzw. per E-Mail nicht annehmen darf. Die Bankverbindung darf nur per Brief oder per Telefax übermittelt werden.

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