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Aktuelles zum Beihilfenrecht RLP 2022

Bereich: Beihilfen

Im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung der Anlage 3 zu § 22 BVO Rheinland-Pfalz sind die beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilmittel und Heilbehandlungen (z.B. Physiotherapie) erhöht, Behandlungen konkretisiert und neue Leistungen aufgenommen worden.

Die neuen Regelungen gelten für alle Aufwendungen, die ab dem 1. März 2022 entstehen.

Die Änderungen finden sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter +49 221 8273-4476.

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