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Änderungen im Beihilfenrecht NRW ab dem 01.01.2017

Bereich: Beihilfen

Das Beihilfenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen ist zum 01.01.2017 geändert worden. Neben der Umsetzung der ab 2017 geltenden Regelungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes hat es u. a. Änderungen bei der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Sehhilfen sowie für ambulante Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen gegeben. Die Änderungen gelten für Aufwendungen, die nach dem 31.12.2016 entstanden sind.

Auf unserer Internetseite Beihilfen, Nordrhein-Westfalen, Aktuelles erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Änderungen der Beihilfenverordnung NRW.

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