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Änderungen im Beihilfenrecht NRW ab dem 01.01.2018

Bereich: Beihilfen

Die Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen ist durch die Achte Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung NRW vom 15. Dezember 2017 (GV. NRW. S. 967) geändert worden. Unter anderem wurde nun ein einheitlicher Zuschuss von bis zu 40 Euro pro Tag für notwendige Begleitpersonen bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren eingeführt. Die Änderungen gelten ausnahmslos für Aufwendungen, die nach dem 31.12.2017 entstanden sind.

Unter  Beihilfen/Nordrhein-Westfalen/Aktuelles/2018 erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Änderungen der Beihilfenverordnung NRW.

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