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Nachrichten

Am 22.12.2014 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. NR. 41 S. 889 bis 910) die Fünfte Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung NRW vom 10.12.2014 veröffentlicht worden.

Seit dem 01.12.2013 wird der bargeldlose Zahlungsverkehr in der Beihilfekasse der Rheinischen Versorgungskassen nach den neuen SEPA (Single Euro Payments Area - Einheitlicher EURO-Zahlungsverkehrsraum) Verfahrensregeln abgewickelt.

Die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) vom 22. Juni 2011 wurde durch die Erste Landesverordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz vom 23. Juli 2014 - GVBl. Seite 147 - geändert.