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Nachrichten

Die Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen ist durch die Neunte Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung NRW vom 6. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 644) zum 01.01.2019 geändert worden.

Ab sofort können Sie eine Abschlagszahlung über unsere gebührenfreie Hotline
Freecall +49 800 0076426 beantragen. Diese Rufnummer ist von Montag bis Freitag
in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Regelmäßig haben wir zum Jahresende und zu Beginn des neuen Jahres einen besonders hohen Antragseingang zu verzeichnen. Aktuell kommt eine deutliche Steigerung des Eingangs im Vergleich zum Vorjahr hinzu.

Ab sofort steht Ihnen für die Einreichung von Rechnungen bei der Beihilfekasse neben dem bekannten Postweg ein weiterer Kanal zur Verfügung. Mit der neuen RVK Beihilfe App können Sie Ihre Belege einfach und ohne Portokosten an die Rheinischen Versorgungskassen senden.

Die Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen ist durch die Achte Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung NRW vom 15. Dezember 2017 (GV. NRW. S. 967) geändert worden.