März 2022
Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz - März 2022
Im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung der Anlage 3 zu § 22 BVO Rheinland-Pfalz sind die beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilmittel und Heilbehandlungen (z.B. Physiotherapie) erhöht, Behandlungen konkretisiert und neue Leistungen aufgenommen worden.
Die neuen Regelungen gelten für alle Aufwendungen, die ab dem 1. März 2022 entstehen.
Die Änderungen finden sie hier.
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