Corona
Corona Impfungen
Der Anspruch auf die Corona-Impfung ist in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums geregelt.
Nach dieser Rechtsverordnung haben alle Menschen einen Anspruch auf die Corona-Impfung, die in Deutschland in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, oder die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.
Die Impfung ist für die Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Versicherungsstatus kostenlos. Die Kosten werden vom Bund übernommen. Sie erhalten demnach keinen Rechnungsbeleg über die durchgeführte Impfung.
Die Organisation der Impfungen, die Information der Impfberechtigten und die Vergabe der Impftermine ist Aufgabe der Länder und teilweise unterschiedlich geregelt. Die Beihilfekasse ist nicht für die Vergabe von Terminen zuständig. Nähere Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Ländern finden Sie z. B. auf der Website des Gesundheitsministeriums zur Corona-Pandemie.
Impfungen in Arztpraxen
Die Arztpraxen rechnen die Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Die Kosten werden durch das Bundesamt für soziale Sicherung erstattet. Dies gilt sowohl für gesetzlich versicherte Personen als auch für privat Versicherte. Die Beihilfe ist demzufolge nicht berührt.