Versorgungsempfänger erhalten Bezügeerhöhungen bis 2028
Bereich: Beamtenversorgung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge vorgelegt. Grundlage ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder vom 14. Februar 2026.
Dem Entwurf zufolge werden die Grundgehälter der Beamtinnen und Beamten rückwirkend zum 1. April 2026 um 3,36 Prozent erhöht. Familienzuschläge, Amtszulagen und Strukturzulagen sollen um 2,8 Prozent steigen. Anwärterinnen und Anwärter erhalten zusätzlich 60 Euro monatlich auf ihre Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen.
Die erhöhten Versorgungsbezüge sollen als Abschlagszahlung mit den Versorgungsleistungen für Juli 2026 ausgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt der späteren Verabschiedung des Gesetzes zur Anpassung Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2026 bis 2028 sowie weiterer dienstrechtlicher Änderungen in Nordrhein-Westfalen.
Weitere Erhöhungen sind zum 1. März 2027 (+2,0 Prozent) und zum 1. Januar 2028 (+1,0 Prozent) vorgesehen.