Wir möchten unseren Internet-Auftritt für Sie weiter optimieren und nutzen deshalb Cookies und das Analyse-Programm Piwik. Mit Ihrer Zustimmung dazu helfen Sie uns, den Webauftritt für die Besucher zu verbessern. Vielen Dank dafür!
zustimmen
Zu unserer Datenschutzerklärung gelangen Sie mit dem Klick [Weiterlesen]
schließen

Energiepreispauschale

Bereich: Beamtenversorgung

Das im August vorgelegte und vom Kabinett beschlossene sogenannte
„Entlastungspaket 3“ der Bundesregierung sieht auch eine Auszahlung der Energiepreispauschale an Rentner*innen vor, wobei der Bund die geplante
Auszahlung auch für die Versorgungsempfänger*innen des Bundes vorgesehen hat.

Auch einige Länder planen, die Zahlung der Energiepreispauschale auf die Versorgungsempfänger*innen auszuweiten. Allerdings liegen uns noch keine entsprechende Gesetze des Bundes oder der Länder NRW und Rheinland-Pfalz vor und wir können daher angesichts der fehlenden Rechtsgrundlagen die Energiepreispauschale (noch) nicht auszahlen.
Nach Vorliegen der erforderlichen Rechtsgrundlagen werden wir die Auszahlung veranlassen; gesonderte Anträge auf Auszahlung seitens der Versorgungsempfänger*innen brauchen insoweit nicht gestellt zu werden.

Zurück