Besoldungserhöhung und Inflationsausgleich
Bereich: Beamtenversorgung
Die im Tarifvertrag der Angestellten des Bundes und der Kommunen (TVöD) getroffenen Regelungen zur Erhöhung der Entgelte sowie zur Zahlung eines sog. Inflationsausgleichs sind bislang lediglich für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes übernommen worden.
Entsprechende landesgesetzliche Regelungen für kommunale Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen stehen derzeit noch aus. Sobald hierzu gesicherte Informationen vorliegen, werden wir entsprechend informieren.