Wir möchten unseren Internet-Auftritt für Sie weiter optimieren und nutzen deshalb Cookies und das Analyse-Programm Piwik. Mit Ihrer Zustimmung dazu helfen Sie uns, den Webauftritt für die Besucher zu verbessern. Vielen Dank dafür!
zustimmen
Zu unserer Datenschutzerklärung gelangen Sie mit dem Klick [Weiterlesen]
schließen

Besoldung- und Versorgungsanpassung NRW

Bereich: Beamtenversorgung

Am 05.11.2014 wurde das Gesetz zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 NRW vom Landtag verabschiedet.

Für die Besoldungsgruppen A11 und A12 werden die Bezüge ab dem 01. Januar 2013 um 1,0 %, ab dem 01. Mai 2013 um 0,3 % und zusätzlich um monatlich 30 Euro sowie ab dem 01. Januar 2014 um 1,0 %, ab dem 01. Mai 2014 um 0,3 % und zusätzlich um monatlich 40 Euro erhöht.

Für die Besoldungsgruppen ab A13 erfolgt ab dem 01. September 2013 eine Erhöhung um 1,3 % und zusätzlich um monatlich 30 Euro sowie ab dem 01. September 2014 um 1,3 % und zusätzlich um monatlich 40 Euro.

Wir werden diese Änderungen - vorbehaltlich der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW - für die Auszahlung der Dezemberbezüge sowohl für die aktiven Beamtinnen und Beamten als auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger umsetzen. In Einzelfällen kann es hierbei aufgrund der Vielzahl der Fälle und des Umfangs der Änderungen jedoch zu Verzögerungen kommen.

Um eine zügige Bearbeitung zu fördern, bitten wir Sie, von telefonischen Nachfragen vorerst abzusehen.

Zurück