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Besoldung- und Versorgungsanpassung NRW 2015

Bereich: Beamtenversorgung

Aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2015/2016 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen soll die Besoldung und Versorgung rückwirkend ab Juni 2015 um 1,9 % erhöht werden.

Wir werden diese Änderungen vorbehaltlich einer späteren gesetzlichen Regelung mit der Auszahlung der Augustbezüge sowohl für die aktiven Beamtinnen und Beamten als auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger als Abschlagszahlungen umsetzen. Die Erhöhungsbeträge für die Monate ab Juni werden gleichzeitig nachgezahlt.

Um eine zügige Bearbeitung zu fördern, bitten wir Sie, von telefonischen Nachfragen vorerst abzusehen.

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