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Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge Bund

Bereich: Beamtenversorgung

Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2021 das Bundesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Bundesbeamt*innen für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.

Hiernach werden die Bezüge zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent erhöht. Die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) werden die entsprechend hiervon erfassten Dienst- und Versorgungsbezüge im Zahllauf für August 2021 rückwirkend ab April 2021 erhöhen, da für eine frühere Anpassung die hierfür notwendige Zahlungsermächtigung fehlte und die jetzt erfolgte Beschlussfassung für eine maschinelle Umsetzung bereits mit den Julibezügen zu spät erfolgte.

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