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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge vorgelegt. Grundlage ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder vom 14. Februar 2026.
Aufgrund des Entwurfs eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2015/2016 soll die Besoldung und Versorgung rückwirkend ab März 2015 um 2,1 % erhöht werden.
Aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2015/2016 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen soll die Besoldung ...