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Nachrichten

Infolge der jeweiligen Landesgesetze in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 zahlen die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) mit den Bezügen für Januar 2020 die Bezügeerhöhungen
ab 1. Januar 2020 um 3,2 % aus.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 12. Juli 2019 das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 beschlossen. Infolgedessen ist der bisherige Vorbehalt, unter dem die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) mit den Bezügen für Juli 2019 die Bezügeerhöhungen ab 1. Januar 2019 (um 3,2 %) gezahlt haben, entfallen.

Die Landesregierung NRW hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 beschlossen und sich mit der Zahlung von Abschlagszahlungen auf die im Entwurf ab 1. Januar 2019 vorgesehenen Bezügeerhöhungen um 3,2 % einverstanden erklärt.

Aufgrund des im letzten Jahr erfolgten Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst bei den Kommunen und beim Bund (TVöD) vom 18. April 2018 sowie des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018 / 2019 / 2020 vom 8. November 2018 haben die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) die entsprechend hiervon erfassten Versorgungsbezüge ab 1. April 2019 erhöht.

Die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) sind nach § 41 b Absatz 1 Einkommensteuergesetz verpflichtet, für die von ihr betreuten Versorgungsfälle ...