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Wird ein Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen gewährt?

Die Beiträge sind gemäß § 250 Absatz 1 Nr. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch von den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern in voller Höhe selbst zu zahlen.
Einen Beitragszuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen von Versorgungsbezügen gibt es nicht.

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