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Wie erhalte ich eine Versorgungsauskunft?

Sollten Sie eine Versorgungsauskunft von den RVK benötigen, beantragen Sie diese bitte bei der Personalabteilung Ihrer Dienstbehörde. Die Versorgungsauskunft wird dabei nur bei einem berechtigten Interesse der Beamt*innen erteilt. Hierzu zählen insbesondere

  • die Vollendung des 55. Lebensjahres,
  • eine schwere Erkrankung, die eine dauernde Dienstunfähigkeit erwarten lässt oder
  • der Ablauf von Wahlzeiten.

Bitte beachten Sie, dass Versorgungsauskünfte generell nur für beamtenversorgungsberechtigte Mitarbeiter*innen der Mitgliedsverwaltungen der Rheinischen Versorgungskassen erstellt werden.

Mehr Info: Dienstzeiten

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