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Was kann ich hinzuverdienen, ohne dass mein Ruhegehalt gekürzt wird? Was gilt als unschädlicher Hinzuverdienst?

Bei einem Bezug von Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen wird der Versorgungsbezug nur bis zum Erreichen einer Höchstgrenze gezahlt. Als Höchstgrenze gelten für Ruhestandsbeamt*innen sowie für Witwen und Witwer die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet.

Auf der Seite „Ruhestand > Hinzuverdienst“ finden Sie Vordrucke zur selbständigen Ermittlung der Hinzuverdienstgrenzen unter Anwendung der entsprechenden Regelungen des Landesbeamtenversorgungsgesetzes NRW (LBeamtVG NRW).

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