Was kann ich hinzuverdienen, ohne dass mein Ruhegehalt gekürzt wird? Was gilt als unschädlicher Hinzuverdienst?
Bei einem Bezug von Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen wird der Versorgungsbezug nur bis zum Erreichen einer Höchstgrenze gezahlt. Als Höchstgrenze gelten für Ruhestandsbeamt*innen sowie für Witwen und Witwer die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet.
Auf der Seite „Ruhestand > Hinzuverdienst“ finden Sie Vordrucke zur selbständigen Ermittlung der Hinzuverdienstgrenzen unter Anwendung der entsprechenden Regelungen des Landesbeamtenversorgungsgesetzes NRW (LBeamtVG NRW).