Muss ich von den Versorgungsbezügen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die Versorgungsbezüge gehören gemäß § 229 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zu den beitragspflichtigen Einkünften in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.