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Muss die Verlegung des ständigen Wohnsitzes ins Ausland genehmigt werden?

Nein, eine Verlegung des Wohnsitzes ist jedoch anzeigepflichtig und hat bei der Überweisung der Versorgungsbezüge möglicherweise Gebühreneinbehalte der Empfängerbank zur Folge.
Nähere Auskünfte hierzu kann Ihnen Ihr Geldinstitut geben.

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