Wir möchten unseren Internet-Auftritt für Sie weiter optimieren und nutzen deshalb Cookies und das Analyse-Programm Piwik. Mit Ihrer Zustimmung dazu helfen Sie uns, den Webauftritt für die Besucher zu verbessern. Vielen Dank dafür!
zustimmen
Zu unserer Datenschutzerklärung gelangen Sie mit dem Klick [Weiterlesen]
schließen

Gibt es die gesetzliche Förderung einer zusätzlichen (privaten) Altersvorsorge auch für Beamtinnen und Beamte?

Die aktiven Beamtinnen und Beamte wurden zwar durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 in die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge einbezogen, jedoch ist der RVK - im Gegensatz zu ihrer Zusatzversorgungskasse für Tarifbeschäftigte (RZVK) - bisher gesetzlich nicht erlaubt, ein eigenes Produkt zum Aufbau einer solchen zusätzlichen Altersvorsorge im Rahmen der sogenannte betrieblichen Altersversorgung anzubieten. Es muss daher von hier aus auf sonstige Angebote, z. B. der Versicherungswirtschaft, des Bankgewerbes oder der Berufsverbände verwiesen werden.

Zurück