Wir möchten unseren Internet-Auftritt für Sie weiter optimieren und nutzen deshalb Cookies und das Analyse-Programm Piwik. Mit Ihrer Zustimmung dazu helfen Sie uns, den Webauftritt für die Besucher zu verbessern. Vielen Dank dafür!
zustimmen
Zu unserer Datenschutzerklärung gelangen Sie mit dem Klick [Weiterlesen]
Ab dem 1. Januar 2026 entfällt das bisherige Papierverfahren für den Beitragsnachweis der privaten Kranken- und Pflegeversicherung gemäß § 257 SGB V bzw. § 61 SGB XI sowie der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG.